Jugend - Ausbildung

Grundausbildung

GrundausbildungGrundausbildung
GrundausbildungGrundausbildung

In die Grundausbildung können Jungen und Mädchen ab dem 14. Lebensjahr aufgenommen werden. Sie werden in den zwei Jahren, bis sie die nächste Ausbildungsstufe antreten die Jugendleistungsprüfung ablegen und am schwäbischen Jugendleistungs-Wettkampf teilnehmen. Die Schwerpunkte in der Grundausbildung liegen in den Grundlagen des Feuerwehrdienstes, z.B. Saugleitung kuppeln, Fahrzeugkunde, Knoten und Stiche, Hydrantenkunde und Besichtigung der Hauptfeuerwache in Augsburg.


Truppmann Teil 1

TM1TM1

Die Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr absolvieren nach der Grundausbildung den Truppmann Teil 1. Dieser dauert ein dreiviertel Jahr und umfaßt ca. 95 Ausbildungsstunden. In diesem Lehrgang sind die Schwerpunkte ganz klar nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift deklariert. Sie liegen in der Unfall-Verhütungs-Vorschrift, Fahrzeugkunde, rechtliche Grundlagen, Technische Hilfeleistung, Brandbekämpfung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und allgemein taktisches Wissen. Dieser Lehrgang wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss mindestens 75% der Unterrichts- oder Übungsstunden anwesend sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden.


Truppmann Teil 2

TM2TM2TM2

Die Jugendlichen absolvieren nach bestandenem Truppmann Teil 1 Lehrgang den zweiten Teil der Truppmann-Ausbildung. In diesem Lehrgang sind die Schwerpunkte auf Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sowie auf Planspiele und Erläuterungen von gefährlichen Stoffen und Gütern gesetzt. Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen. In der theoretischen Prüfung wird das taktische Wissen sowie die Grundlagen der UVV abgefragt. In der praktischen Prüfung müssen im Trupp kleinere Prüfungen, wie z.B. Aufbau einer Beleuchtung, Inbetriebnahme hydraulischer Rettungsgeräte, Löschangriff mit Schaummittel vornehmen oder das Aufstellen einer tragbaren Leiter, absolviert werden. Mit bestandener Prüfung dürfen die Feuerwehranwärter bei Einsätzen ausserhalb des Gefahrenbereichs und unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrmannes eingesetzt werden. Einzige Außnahme: Auf der Drehleiter dürfen sie erst mit bestandener Truppführer Prüfung ausrücken. Der Lehrgang dauert ebenfalls ein dreiviertel Jahr und umfaßt ca. 115 Stunden.


Truppführer

TFTF

Die fast schon erwachsenen Feuerwehranwärter müssen jetzt noch einen ca. 40-stündigen Lehrgang absolvieren, in dem sie beweisen müssen, daß sie in der Lage sind einen Trupp zu führen und die Verantwortung übernehmen zu können. Die Schwerpunkte sind: Einweisung auf die Drehleiter mit all ihren Sondergeräten, Einsatzübungen, Retten und Selbstretten aus Notlagen, Einweisung in das Funkmeldesystem und Grundlagen des Funkens. Ein besonderer Teil ist auch noch die Unterweisung in Sanitätsgeräte und Grundlagen der med. Versorgung. Der Lehrgang wird mit einer Einsatzübung abgeschlossen, bei dem alle Teilnehmer gemeinsam an einem Strang ziehen und Zusammenhalt beweisen müssen. Auch im Truppmann Teil 2 und im Truppführer-Lehrgang müssen mindestens 75% der Ausbildungsabende besucht werden um die Prüfung ablegen zu können.



RSS   News (RSS)  | Einsaetze (RSS)   | (C) Template by Sebel-Design.com - CMS by ClanSphere